Ältere Menschen sind oft unfreiwillig einsam und so bleibt es nicht aus, dass sie sich mit dem Älterwerden und auch mit dem eigenen Tod beschäftigen. Ältere Menschen ohne nahe Verwandte machen sich dabei häufig auch Sorgen, wer sich bei Bedarf um sie kümmern werde. Dieses ernste und bedrückende Thema gewinnt eine andere Bedeutung, wenn der Tod zu einem guten Zweck genutzt wird: Planen Sie jetzt, welcher Hilfsorganisation Sie in Ihrem Testament etwas zuwenden möchten und verbinden Sie dies mit einer Absicherung für sich selbst!
Sie können gemeinnützige Organisation mit Vermächtnissen bedenken oder als Erben einsetzen. Erben übernehmen auch Nachlassverbindlichkeiten, wie z.B. Bestattungskosten. Vermächtnisnehmer erhalten dagegen eine bestimmte Zuwendung aus dem Nachlass. Bei beiden Gestaltungen können Sie Ihre Zuwendung mit Auflagen versehen. Sie können z.B. vorschreiben, dass Ihre Zuwendung für bestimmte Projekte verwendet wird.
Die Suche nach der für Sie passenden Organisation bringt Sie in Kontakt mit anderen interessanten Menschen: Gemeinnützigen Organisationen stellen sich und ihre Arbeit gerne potentiellen Spendern vor, übersenden Flyer und laden zu aktuellen Veranstaltungen ein. Neben den allgemein bekannten caritativen kirchlichen Organisationen gibt es viele kleinere, gemeinnützige Vereinigungen, wie z.B.: (Kinder-) Hospize, Vereine zum Schutz gewaltbedrohter Kinder, Tafeln, Frauen- und Waisenhäuser, Tierschutzvereine, humanistische oder philosophische Vereinigungen, u.v.a.m. Die Zuwendung kommt in voller Höhe bei der gemeinnützigen Organisation an, da diese keine Erbschaftssteuer bezahlen muss.
Eine solche Zuwendung von Todes wegen kann auch bei relativ geringen Beträgen (ab ca. €1.000) viel Gutes bewirken, während die Gründung einer Stiftung mit großem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Stiftungen sind deswegen nur bei sehr großen Vermögen sinnvoll.
Sie können in Ihrem Testament im Einzelnen festlegen, wen Sie bedenken möchten oder Sie können Kriterien aufstellen, die für den Empfang erfüllt sein müssen und die Festlegung einem Testamentsvollstrecker überlassen. Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass die von Ihnen bestimmte Organisation die Zuwendung erhält und dass sie dort bestimmungsgemäß verwendet wird. Zudem können Sie festlegen, dass der Testamentsvollstrecker eine vergleichbare Vereinigung bestimmen muss, falls die im Testament bedachte Organisation zum Todeszeitpunkt nicht mehr existieren sollte.
Diese gute Tat kann für Sie zu Lebzeiten mit Vorteilen verbunden werden: Sie können mit dem späteren Testamentsvollstrecker vereinbaren, dass dieser für Sie all die Dinge regeln soll, bei denen Sie Regelungsbedarf haben. Sie können ihm Generalvollmacht erteilen, damit er für Sie als Vertreter handeln kann und besprechen, welche Entscheidungen Sie im Krankheitsfall zu treffen wünschen. Zudem gewinnen Sie über den Kontakt zu „Ihrer“ Organisation neue Bekannte und Anregungen. Auch Bestattung und Grabpflege können mit dem späteren Testamentsvollstrecker besprochen und geregelt werden. Auf diese Weise lassen sich für Sie wichtige lebzeitige Regelungen mit einer guten Tat verbinden!