Wer soll Nachfolger werden?
Welche Gestaltung sichert den Erhalt des Unternehmens und den Frieden im Betrieb?
Welche Regelungen des Gesellschaftsvertrags müssen beachtet werden?
Wie können die Erben abgefunden werden, die nicht am Unternehmen beteiligt werden sollen?
Welche Nachfolgeklausel ist im Gesellschaftsvertrag sinnvoll (Gesellschaftsrecht bricht Erbrecht)?
Wie lassen sich Pflichtteilsansprüche scheidender Erben vermeiden?
Welche ehevertragliche Regelung der Nachfolger sichert das Unternehmen im Scheidungsfall des Nachfolgers?
Wie kann die Belastung mit Erbschaftssteuer möglichst gering gehalten und deren Bezahlung gesichert werden?
Was soll im Notfall geschehen, falls der Unternehmensleiter einen Unfall erleiden sollte?
Sind eine Stiftung oder ein Verkauf vielleicht bessere Optionen für die Familie?
Sollen Vorstände oder Geschäftsführer am Unternehmen beteiligt werden, um die Kontinuität zu sichern?
Rechtsanwalt Dr. Hans-Martin Käser berät seit mehr als 30 Jahren Firmen und Privatpersonen bei deren Nachfolgegestaltung.
Er war vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt württembergischer Notariatsassessor. Diese doppelte Qualifikation kommt unseren Mandanten gerade bei erbrechtlichen Gestaltungen zugute.
Rechtsanwältin Dr. Alexandra Bullinger hat nach dem Jurastudium in BWL promoviert. Ihre steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse kommen Ihnen bei Fragen der Nachfolge zugute.